Aktenvernichtung, Datenträgervernichtung und DVD-Vernichtung nach DIN 32757 für Banken, Behörden, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe im Saarland.

Aktenvernichtung, Datenträgervernichtung und DVD-Vernichtung nach DIN 32757 für Banken, Behörden, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe im Saarland.



Aktenvernichtung, Datenträgervernichtung und DVD-Vernichtung nach DIN 32757 für Banken, Behörden, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe im Saarland.

Für uns hat die Sicherheit Ihrer Daten höchste Priorität!


Aktenvernichtung, Datenträgervernichtung und DVD-Vernichtung nach DIN 32757 für Banken, Behörden, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe im Saarland.



Jürgen Wolfanger
Datenschutzbeauftragter
Laut Datenschutzgesetz ist jedes Unternehmen verpflichtet, seine vertraulichen Informationen und die seiner Kunden und Mitarbeiter zu schützen.

Dabei ist es unbedingt erforderlich, genau zu wissen, was vernichtet werden soll. Oft werfen Mitarbeiter sensible Informationen achtlos in den Papierkorb, ohne sich über deren Bedeutung im Klaren zu sein. Rechnungen, Geschäftsberichte, Gehaltsabrechnungen, Kundenadressen und sogar Beschwerden sind vertraulich und müssen daher sicher vernichtet werden.

WOLFANGER ist unter dem Aktenzeichen B3-B3005-21/95 mit Schreiben vom 24. April 1995 vom Ministerium des Innern in Saarbrücken nach § 32 Bundesdatenschutzgesetz registriert. Wir sind anerkannter Betrieb der Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Qualitätsstandard der bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. mit der Überwachungszertifikatnummer 10369.

Da die vernichteten Daten und Akten nach erfolgter Zerkleinerung einer Verpressung unterzogen werden, können wir eine Vernichtung nach DIN 32 757 Sicherheitsstufe 3 bis 4 gewährleisten.

Alle Mitarbeiter, die mit Daten- und Aktenvernichtung betraut sind, wurden nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz für diese Tätigkeit besonders verpflichtet und zur Schweigepflicht vereidigt.




Informationsträgervernichtung – Sicherheitsstufen nach DIN 32757

Sicherheitsstufe 1

• Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen ohne besondere Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch nicht ohne besonderen Zeitaufwand, möglich ist.
• Papiere/Filme in Originalgröße: Materialteilchenfläche max. 1.000 mm2, Streifenbreite max. 12 mm
> Verwendung: allgemeines Schnittgut


Sicherheitsstufe 2

• Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich ist.
• Papiere/Filme in Originalgröße: Materialteilchenfläche max. 400 mm2, Streifenbreite bis max. 6 mm
> Verwendung: interne Unterlagen im Privatbereich


Sicherheitsstufe 3

• Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich ist.
• Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenlänge max. 60 mm, Materialteilchen- breite bis max. 4 mm und Streifenbreite max. 2 mm
• Kunststoff, wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 1 mm2
> Verwendung: vertrauliche Dokumente (z. B. Personalabteilungen, Planungsbüros, Rechtsanwälte, Steuerberater, Marketing & Vertrieb)


Sicherheitsstufe 4


• Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen, die im Falle kleiner Auflagen sehr aufwendig sind, möglich ist.
• Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenlänge max. 15 mm, Materialteilchenbreite bis max. 2 mm als Pressling
• Kunststoff, wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 0,5 mm2
> Verwendung: geheim zu haltendes Schriftgut mit außergewöhnlich hohem Sicherheitsanspruch (z. B. Regierungsstellen, Militär, Grundlagenforschung)


Sicherheitsstufe 5

• Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, auf ihnen wiedergegebene Informationen zu reproduzieren
• Papiere und Filme in Originalgröße: Asche zerkleinert, Lösung,
Suspension oder Faser. Materialteilchenbreite max.
0,8 mm, Materialteilchenlänge max. 15 mm
• Kunststoff, wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 0,2 mm2
> Verwendung: geheim zu haltendes Schriftgut mit außergewöhnlich hohem Sicherheitsanspruch (z. B. Regierungsstellen, Militär, Grundlagenforschung)


Aktenvernichtung, Datenträgervernichtung und DVD-Vernichtung nach DIN 32757 für Banken, Behörden, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe im Saarland.





Alle Bereiche unseres Unternehmens sind durch ein spezielles Kamera-Überwachungssystem ausgestattet.
Der Vernichtungsvorgang des bei Ihnen übernommenen Datenschutzmaterials wird im Weitwinkel aufgezeichnet und kann Ihnen jederzeit zur Verfügung gestellt werden.











Wolfanger ist anerkannter und registrierter Betrieb der Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Qualitätsstandard der bvse Entsorgergemeinschaft e.V. unter Berücksichtigung der Anforderung gem. BDSG.

















Unser neuer Flyer mit nützlichen Informationen zur Akten- und Datenträgervernichtung steht Ihnen zum Download bereit:



Flyer Akten- und Datenträgervernichtung (18 Mb)