| Das
elektronische Abfall-Nachweis-Verfahren (eANV)
Veränderungen bei der Nachweisführung für gefährliche
Abfälle
ab 01.04.2010
Die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens
bringt für die Entsorgungsbranche umfangreiche Neuerungen
bei der Entsorgung von Sonderabfällen mit sich.
Ab dem 01. April 2010 müssen Nachweise
für gefährliche Abfälle (> 20 t/Jahr) elektronisch
geführt, signiert, übermittelt und gespeichert werden.
Diese gesetzlich verbindlichen Regelungen betreffen alle heute
in Papierform geführten Dokumente, wie Entsorgungsnachweise
und Begleitscheine.
Der Datenverkehr zwischen Abfallerzeugern, Entsorgern und
Behörden läuft bundesweit einheitlich über
die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS Abfall). Dabei handelt
es sich nicht um eine Behörde, sondern um eine technische
Infrastruktur:
Ziel des elektronischen Abfallnachweisverfahrens ist es, die
abfallrechtliche Überwachung durch die Behörden
zu erleichtern und den Datenaustausch zwischen den Beteiligten
zu vereinfachen. Durch die papierlose Dokumentation sollen
Abfallerzeuger, Entsorger, Behörden und natürlich
die Umwelt entlastet werden.
Was bedeutet die Umstellung auf den elektronischen Nachweis?
Ab dem 01.04.2010 werden die Daten im Bereich der Sonderabfall-Entsorgung
ausschließlich elektronisch erfasst, dokumentiert und
via Internet übermittelt. Das eANV ersetzt die bisherigen,
aufwändig zu erstellenden Papierformulare „Begleitschein“
(6fach) und Entsorgungsnachweis.
Alle rechtsverbindlichen Dokumente müssen in Zukunft
durch eine elektronische Unterschrift (Signatur) mittels Kartenlesegerät
signiert und revisionssicher archiviert werden (elektronische
Registerführung). Das elektronische Register ersetzt
das bisherige
Nachweisbuch.
Jeder Beteiligte muss mit seinen Daten bis zum 01.04.2010
bei der ZKS registriert sein. Dies gilt auch dann,
wenn Erzeuger und Beförderer die Übergangsfrist
nutzen und erst am 01.02.2011 mit der elektronischen Nachweisführung
beginnen.
Abfallerzeuger, die ihre Abfälle (< 20 t/Jahr) ausschließlich
über Sammelentsorgungsnachweise entsorgen lassen, sind
von der Umstellung nicht betroffen. Diese erhalten weiterhin
ihre Übernahmescheine in Papierform.
Als innovatives Serviceunternehmen bieten wir unseren Kunden
eine Vielfalt an Dienstleistungen rund um das eANV –
von der Registrierung bei der ZKS, über die Erstellung
von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen bis hin zur
elektronischen Registerführung.
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