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Verwertungsgruppen/
Qualitäten werden unterschieden nach:
Altholz Kategorie A I
Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes
Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich
mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde, wie z.B.:
Paletten aus Vollholz, Verschnitt, Abschnitte, Späne
von naturbelassenem Vollholz, Kisten aus Vollholz, Möbel,
Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989).
Altholz Kategorie A II
Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes
oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische
Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel,
wie z.B.:
Paletten aus Holzwerkstoffen, Verschnitt, Abschnitte,
Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz
(ohne schädliche Verunreinigungen), Transportkisten aus
Holzwerkstoffen, Schalhölzern, behandeltem Vollholz (ohne
schädliche Verunreinigungen), Bauspanplatten, Dielen,
Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter
und Zargen von Innentüren, Profilblätter für
die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken, Möbel
ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung.
Altholz Kategorie A III
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der
Beschichtung ohne Holzschutzmittel, wie z.B.:
Sonstige Paletten (mit Verbundmaterialien), Altholz aus Sperrmüll
(Mischsortiment), Möbel mit halogenorganischen Verbindungen
in der Beschichtung.
Altholz Kategorie A IV
Altholz mit Holzschutzmitteln behandelt, wie z.B.:
Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus dem Garten-
und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel, Sortimente
aus der Landwirtschaft, Konstruktionshölzer für
tragende Teile, Holzfachwerk und Dachsparren, Fenster, Fensterstöcke
und Außentüren, Imprägnierte Bauhölzer
aus dem Außenbereich, Bau und Abbruchholz mit schädlichen
Verunreinigungen, Altholz aus industrieller Anwendung (z.B.
Industriefußböden, Kühltürme), Munitionskisten,
Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989), Altholz
aus dem Wasserbau, Altholz von abgewrackten Schiffen und Waggons,
Altholz von Schadensfällen (z.B. Brennholz), Feinfraktion
aus der Aufbereitung von Altholz zu Holzwerkstoffen, sonstiges
Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den
Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann,
ausgenommen PCB Altholz.
PCB Altholz
Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT Abfallverordnung
ist und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, insbesondere
Dämm- und Schallschutzplatten die mit Mitteln behandelt
wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten, wie z.B.:
Dämm- und Schallschutzplatten

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Altholz
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter der Telefonnummer
06825 - 93 100 zur Verfügung.

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