Verwertungsgruppen/ Qualitäten werden unterschieden nach:


Altholz Kategorie A I

Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde, wie z.B.:

Paletten aus Vollholz, Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz, Kisten aus Vollholz, Möbel, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989).


Altholz Kategorie A II


Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, wie z.B.:

Paletten aus Holzwerkstoffen, Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz (ohne schädliche Verunreinigungen), Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Schalhölzern, behandeltem Vollholz (ohne schädliche Verunreinigungen), Bauspanplatten, Dielen, Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter und Zargen von Innentüren, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken, Möbel ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung.


Altholz Kategorie A III


Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel, wie z.B.:

Sonstige Paletten (mit Verbundmaterialien), Altholz aus Sperrmüll (Mischsortiment), Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung.


Altholz Kategorie A IV


Altholz mit Holzschutzmitteln behandelt, wie z.B.:

Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel, Sortimente aus der Landwirtschaft, Konstruktionshölzer für tragende Teile, Holzfachwerk und Dachsparren, Fenster, Fensterstöcke und Außentüren, Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, Bau und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen, Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden, Kühltürme), Munitionskisten, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989), Altholz aus dem Wasserbau, Altholz von abgewrackten Schiffen und Waggons, Altholz von Schadensfällen (z.B. Brennholz), Feinfraktion aus der Aufbereitung von Altholz zu Holzwerkstoffen, sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB Altholz.


PCB Altholz

Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT Abfallverordnung ist und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten, wie z.B.:

Dämm- und Schallschutzplatten

Altholz 


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